Arbeitgeber, die Teilnehmer/innen des Bundesprogramms sv-pflichtig beschäftigen haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Lohnkosten zu erhalten.
Teilnehmer/in des Bundesprogramms kann jede/r werden, die/der das 50. Lebensjahr erreicht hat und Leistungen aus dem SGB II bezieht.
In allen an COOP[+]³ beteiligten Jobcentern steht Ihnen ein Team von Projektcoaches zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz und helfen Ihnen, sich gut auf die Anforderungen am Arbeitsplatz einzustellen.
Unsere Angebote:
Entstehen Ihnen während der Vorbereitung auf ein Arbeitsverhältnis oder im Rahmen der direkten Arbeitsaufnahme zusätzliche Kosten, können Sie Zuschüsse im Sinne der Aufwandsentschädigung beantragen.
COOP[+]³ - Beschäftigungspakt Jena - wird im Rahmen des Bundesprogramms "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte in den Regionen" umgesetzt und dient der Erhöhung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser.